Das Wichtigste gleich vorneweg: Ohne die Zustimmung des mutmaßlichen biologischen Vaters ist in Deutschland KEIN Vaterschaftstest mittels des PCR-Tests möglich. Wahrscheinlich ist der Vaterschaftstest derjenige PCR-Test, der am meisten nachgefragt ist. Jeder Mensch besitzt hälftig sein Erbgut von Mutter und Vater. In der Regel können entweder Blut-, Haar-, Speichel- oder Schleimhaut-Proben vom biologischen Vater für den DNA-Test verwendet werden. Die Vaterschaft wird danach aus den PCR-Testergebnissen mit 99,9 % Wahrscheinlichkeit ermittelt und sind für unsere deutschen Gerichte eine zuverlässige Entscheidungshilfe für mancherlei kniffligen Erbschaftsurteile bei undurchsichtigen Familienverhältnissen.
Hier ein kurzer Einblick in eine verzwickte Erbschaftssituation mit ehelichen und unehelichen Kindern:
Vaterschaftstests können auch noch Post mortem, d.h. nach dem Tod des Vaters mittels Exhumierung vom Leichnam und einem anschließenden PCR-Test seiner verbliebenen DNA durchgeführt werden.
Das kann für individuelle Erbschaftsansprüche von Bedeutung sein:
In besonderen Härtefällen ist der Vaterschaftstest in Deutschland bereits ab der 15. Schwangerschaftswoche erlaubt. Diese sogenannten pränatalen Abstammungsgutachten dürfen ausschließlich von Behörden und nur im Fall von sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung angeordnet werden. Privatpersonen dürfen das nicht. Bei der schwangeren Frau wird eine Blutprobe entnommen und die darin enthaltene Fötus-DNA mit Hilfe des PCR-Tests bestimmt. Anschließend wird dann mit der DNA des mutmaßlichen Vaters abgeglichen und dessen Täterschaft ermittelt.